Stellt Euch einmal vor, Ihr bekämt die leckersten Köstlichkeiten serviert – egal, wann Ihr Euch an den Tisch setzt. Klingt einfach märchenhaft, oder? Ist bei uns aber etwas ganz Selbstverständliches. Denn mit dem Rosenhof Kulinarium „Tischlein-Deck-Dich“ verwöhnen wir Euch jahrein jahraus mit wunderbaren Gerichten aus den verschiedenen Bergregionen des Alpenbogens.
Ihr genießt bei uns also Feines und Frisches aus Frankreich, Italien, Südtirol, Liechtenstein, Österreich, Deutschland und der Schweiz. Klassisch, vegetarisch und bei Bedarf auch glutenfrei und speziell auf Euch zugeschnitten (nur auf Vorbestellung möglich).
Alles liebevoll zubereitet und herzlich serviert.
In der freundlich-behaglichen Atmosphäre unserer Restaurants Sonnenstube, Rosenhof-Alm, Brunnenhof, Gute und Kleine Stube sowie an der Rosen-Bar könnt Ihr bei geselligem Beisammensein die Ereignisse des Tages Revue passieren lassen. Und wer kulinarisch neues entdecken und ausprobieren möchte, ist recht herzlich zu unseren vielseitigen „Topfguckerausflügen“ und Verkostungen eingeladen. Näheres könnt Ihr dem „Wochenprogramm“ im Haus und dem täglichen “Rosenblatt“ entnehmen.

ERLEBNISSE

FÜR ZUHAUSE
Ankommen, auspacken, wohlfühlen. Mehr müsst Ihr nicht tun – außer natürlich eines: frühzeitig buchen, damit der Zwärg Bartli noch Zimmer für Euch frei hat.
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+43 5517 5194
Stornobedingungen
WELCHE STORNOBEDINGUNGEN GELTEN IN ZEITEN VON COVID-19?
Auf alle Preistypen – „Bester Flexibler Preis“, „Wochenpreis“, „Frühbucherpreis“ sowie „Ferienwohnung“ bieten wir aufgrund von COVID-19 die Möglichkeit der Umbuchung bis 14 Tage vor Reiseanritt an.
Wie läuft die Umbuchung?
Ist eine Umbuchung innerhalb 30 Tage nach der Stornierung nicht möglich, stellen wir die entsprechenden Stornokosten in Rechnung. Nach Eingang der Zahlung erhaltet Ihr einen Gutschein über diese Summe, abzgl. der Umbuchungsgebühr.
Was gilt, wenn ich meine Reise aufgrund von COVID-19 nicht antreten kann?
Eine kostenlose Stornierung unabhängig von der gebuchten Rate und Reiseantritt innerhalb von 14 Tagen (Anmerkung: Der Gesetzgeber sagt 7-10 Tage) ist in diesen Fällen möglich:
- Das Herkunftsland spricht eine Reisewarnung für unsere Region aus, die nach einem Aufenthalt bei uns eine Quarantäne nach sich ziehen würde.
- Wir können unsere Leistung nicht erbringen (Grenzübertritt nicht erlaubt, Ort nicht erreichbar, Hotel geschlossen).
Der Vertrag ist in diesen Fällen hinfällig, d.h. es entstehen keine Stornokosten und die geleistete Anzahlung wird komplett erstattet.
Damit haben wir seit einem Jahr nur gute Erfahrungen gemacht. Allen Gästen, die aus diesen Gründen ihren Urlaub bei uns nicht genießen konnten, haben wir innerhalb von wenigen Tagen - unabhängig von der gebuchten Rate - ihre bereits geleisteten Zahlungen zu 100% erstattet. Der Krankheitsfall ist nach wie vor über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.