

- einen echten, hohlen Baum zum Klettern, Kletterwand, Alphütte und „Heuboden“
- Zauberreich – hier wird gebastelt
- Kinderrestaurant für gemeinsames Essen
- Kochstudio
- Tischtennis, Clip-Clap, Kicker
- Kinderbibliothek, Kinderspielothek
Jeden Tag lassen sich Sandra, Noah und Nicole etwas Neues einfallen.
Für die Kleinen ab ca. drei Jahren stehen einmal Drachen im Mittelpunkt, dann Tiere, die Elemente, die Wikinger oder gar Verrücktes. Gespielt, gebastelt, gemalt, gebacken und gekocht wird drinnen und draußen.
„The Box“ ist die Chill-out-Area für alle Kids ab 8 Jahren. Hier findet Ihr Spiele und Bücher, Ihr könnt Musik hören, am Bildschirm die eigene Spielekonsole anschließen oder DVDs schauen.
Sonntags um 19.30 Uhr treffen wir uns dort und Ihr stellt gemeinsam Euer Programm für Eure Ferienwoche zusammen.
Auf was habt Ihr richtig Bock?
Auch wenn es drinnen in Zwärg Bartlis Reich sehr cool ist – am liebsten sind wir draußen.
Auf dem großen Naturspielplatz gibt es ein Baumhaus mit Hängebrücke, ein Schaukelparadies, ein Tipi, den Matschplatz und ganz neu den Wasserspielplatz. Rund geht’s mit dem Bartli-Karussell.
Und die „Fußballer“ haben einen kleinen Bolzplatz.

Ankommen, auspacken, wohlfühlen. Mehr müsst Ihr nicht tun – außer natürlich eines: frühzeitig buchen, damit der Zwärg Bartli noch Zimmer für Euch frei hat.
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+43 5517 5194
Stornobedingungen
WELCHE STORNOBEDINGUNGEN GELTEN IN ZEITEN VON COVID-19?
Auf alle Preistypen – „Bester Flexibler Preis“, „Wochenpreis“, „Frühbucherpreis“ sowie „Ferienwohnung“ bieten wir aufgrund von COVID-19 die Möglichkeit der Umbuchung bis 14 Tage vor Reiseanritt an.
Wie läuft die Umbuchung?
Ist eine Umbuchung innerhalb 30 Tage nach der Stornierung nicht möglich, stellen wir die entsprechenden Stornokosten in Rechnung. Nach Eingang der Zahlung erhaltet Ihr einen Gutschein über diese Summe, abzgl. der Umbuchungsgebühr.
Was gilt, wenn ich meine Reise aufgrund von COVID-19 nicht antreten kann?
Eine kostenlose Stornierung unabhängig von der gebuchten Rate und Reiseantritt innerhalb von 14 Tagen (Anmerkung: Der Gesetzgeber sagt 7-10 Tage) ist in diesen Fällen möglich:
- Das Herkunftsland spricht eine Reisewarnung für unsere Region aus, die nach einem Aufenthalt bei uns eine Quarantäne nach sich ziehen würde.
- Wir können unsere Leistung nicht erbringen (Grenzübertritt nicht erlaubt, Ort nicht erreichbar, Hotel geschlossen).
Der Vertrag ist in diesen Fällen hinfällig, d.h. es entstehen keine Stornokosten und die geleistete Anzahlung wird komplett erstattet.
Damit haben wir seit einem Jahr nur gute Erfahrungen gemacht. Allen Gästen, die aus diesen Gründen ihren Urlaub bei uns nicht genießen konnten, haben wir innerhalb von wenigen Tagen - unabhängig von der gebuchten Rate - ihre bereits geleisteten Zahlungen zu 100% erstattet. Der Krankheitsfall ist nach wie vor über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.