


Unsere alpinen Wurzeln finden sich überall: im Selbstverständnis, im Service und in der Architektur. Gleichzeitig sind unser Denken und Handeln geprägt von Offenheit und Vielfalt. Das schmeckt man auch. Die typische Rosenhof-Rezeptur lautet: ein großer Löffel „Heimweh“ mit Gerichten, die Kindheitserinnerungen wecken und das Gefühl wohliger Geborgenheit vermitteln.
Hinzu geben wir frische Kräuter aus dem Garten. Auch aus der Heimat einiger Rosenhöfler gibt es das ein oder andere Gerichte – eine gute Portion „Wir haben Euch etwas mitgebracht“. Zuletzt verfeinern wir alles mit einer Messerspitze Lässigkeit.
Guten Appetit!
NACHHALTIGES HOTEL
Gerade weil wir im Hotel Rosenhof gerne den Genuss feiern, möchten wir ganz bewusst zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen beitragen. Deswegen haben wir uns als nachhaltiges Hotel auch der Initiative “United Against Waste“ angeschlossen.
Wie das aussieht? Ganz einfach: Wir achten auf angemessene Portionsgrößen und reichen stattdessen gerne nach. Bei den Büffets setzen wir auf lebendige Abwechslung statt auf eine alle Grenzen sprengende Auswahl.

KULINARIUM

Heimat-Rezepte
Ankommen, auspacken, wohlfühlen. Mehr müsst Ihr nicht tun – außer natürlich eines: frühzeitig buchen, damit der Zwärg Bartli noch Zimmer für Euch frei hat.
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+43 5517 5194
Stornobedingungen
WELCHE STORNOBEDINGUNGEN GELTEN IN ZEITEN VON COVID-19?
Auf alle Preistypen – „Bester Flexibler Preis“, „Wochenpreis“, „Frühbucherpreis“ sowie „Ferienwohnung“ bieten wir aufgrund von COVID-19 die Möglichkeit der Umbuchung bis 14 Tage vor Reiseanritt an.
Wie läuft die Umbuchung?
Ist eine Umbuchung innerhalb 30 Tage nach der Stornierung nicht möglich, stellen wir die entsprechenden Stornokosten in Rechnung. Nach Eingang der Zahlung erhaltet Ihr einen Gutschein über diese Summe, abzgl. der Umbuchungsgebühr.
Was gilt, wenn ich meine Reise aufgrund von COVID-19 nicht antreten kann?
Eine kostenlose Stornierung unabhängig von der gebuchten Rate und Reiseantritt innerhalb von 14 Tagen (Anmerkung: Der Gesetzgeber sagt 7-10 Tage) ist in diesen Fällen möglich:
- Das Herkunftsland spricht eine Reisewarnung für unsere Region aus, die nach einem Aufenthalt bei uns eine Quarantäne nach sich ziehen würde.
- Wir können unsere Leistung nicht erbringen (Grenzübertritt nicht erlaubt, Ort nicht erreichbar, Hotel geschlossen).
Der Vertrag ist in diesen Fällen hinfällig, d.h. es entstehen keine Stornokosten und die geleistete Anzahlung wird komplett erstattet.
Damit haben wir seit einem Jahr nur gute Erfahrungen gemacht. Allen Gästen, die aus diesen Gründen ihren Urlaub bei uns nicht genießen konnten, haben wir innerhalb von wenigen Tagen - unabhängig von der gebuchten Rate - ihre bereits geleisteten Zahlungen zu 100% erstattet. Der Krankheitsfall ist nach wie vor über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.