Der „Sommer-Klassiker“ ist der Ausflug zum Bergfrühstück ins Gemstl mit der ganzen Familie. Ganz früh morgens geht’s los. Nirgends schmeckt das Frühstück so gut, wie nach der Wanderung auf der Hütte.
Der Weg ist übrigens auch für Babyjogger geeignet, so dass wirklich auch die Kleinsten samt Oma, Opa & Co mitgehen können.
Familienhotel im Kleinwalsertal mit Pool
Möchtet Ihr Grillmeister, Naturentdecker oder Abenteurer sein? Beim „Naturentdecker-Ausflug“ ist alles möglich. Wir entdecken Wanderwege und versteckte Pfade. Aus Steinen, Wurzeln, Stöcken, Blättern und Pflanzen bauen wir phantasievolle Kunstwerke.
Beim Lagerfeuer am Bach grillen wir Würstl und picknicken gemütlich. Staudammbauen, Steinweitwurf – da haben auch die Erwachsenen Spaß! Wer wirft die Steine am weitesten? Welche Steine platschen besonders laut?
Urlaub im Schnee mit Kindern
Stockbrot & Würstl gehen ja auch einfach immer. Besonders Mio, der Hotelhund, ist großer Fan von dieser Kombination …
Am Lagerfeuer dem Skifahren oder dem Rodeln beim „Winterfest“ vor dem Stammhaus ist er der erste, der mit dabei ist. Der Winter ist DIE Lieblingsjahreszeit von Mio ... .
Einmal in der Woche feiern wir das „Winterfest“ mitten im Hof. Wer möchte, kann einfach mal die Rosenhof-Einfahrt runterrodeln oder auf dem Winterspielplatz einen Schneemann bauen. Und sich dann mit Glühwein und duftendem Kinderpunsch aufwärmen.
Über das ganze Jahr verteilt haben wir verschiedene tolle Angebote inklusive.
Draußen mit der Familie austoben und danach zur Ruhe kommen und Energie tanken.
Planschen kann man bei uns im Sommer wie im Winter, bei Sonnenschein und bei Regen.
Ankommen, auspacken, wohlfühlen. Mehr müsst Ihr nicht tun – außer natürlich eines: frühzeitig buchen, damit der Zwärg Bartli noch Zimmer für Euch frei hat.
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+43 5517 5194
Stornobedingungen
WELCHE STORNOBEDINGUNGEN GELTEN WANN?
Auf alle Preistypen – „Bester Flexibler Preis“, „Wochenpreis“, „Frühbucherpreis“ sowie „Ferienwohnung“ bieten wir aufgrund von COVID-19 die Möglichkeit der Umbuchung bis 14 Tage vor Reiseanritt an.
Wie läuft die Umbuchung?
Ist eine Umbuchung innerhalb 30 Tage nach der Stornierung nicht möglich, stellen wir die entsprechenden Stornokosten in Rechnung. Nach Eingang der Zahlung erhaltet Ihr einen Gutschein über diese Summe, abzgl. der Umbuchungsgebühr.
Was gilt, wenn ich meine Reise aufgrund von COVID-19 nicht antreten kann?
Eine kostenlose Stornierung unabhängig von der gebuchten Rate und Reiseantritt innerhalb von 14 Tagen (Anmerkung: Der Gesetzgeber sagt 7-10 Tage) ist in diesen Fällen möglich:
- Das Herkunftsland spricht eine Reisewarnung für unsere Region aus, die nach einem Aufenthalt bei uns eine Quarantäne nach sich ziehen würde.
- Wir können unsere Leistung nicht erbringen (Grenzübertritt nicht erlaubt, Ort nicht erreichbar, Hotel geschlossen).
Der Vertrag ist in diesen Fällen hinfällig, d.h. es entstehen keine Stornokosten und die geleistete Anzahlung wird komplett erstattet.
Damit haben wir seit einem Jahr nur gute Erfahrungen gemacht. Allen Gästen, die aus diesen Gründen ihren Urlaub bei uns nicht genießen konnten, haben wir innerhalb von wenigen Tagen - unabhängig von der gebuchten Rate - ihre bereits geleisteten Zahlungen zu 100% erstattet. Der Krankheitsfall ist nach wie vor über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.